Trauung

Bei der Trauung wird die Gemeinschaft der Eheleute unter Gottes Wort und Segen gestellt

„Die kirchliche Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung, in dem die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Wort und Segen gestellt wird“, formuliert die Kirchenordnung unserer Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR). Die Liebe zwischen zwei Menschen ist ein Geschenk Gottes, der die Menschen geschaffen hat. Dieser Gedanke bestimmt das evangelische Verständnis der Trauung. In der Trauung empfängt das Brautpaar den Segen Gottes: Gott möge das Paar in seiner Ehe begleiten. Denn es ist alles andere als selbstverständlich, dass zwei Menschen mit ihren je eigenen Träumen und Wünschen, Lebensplänen und -geschichten, Fähigkeiten und blinden Flecken eine feste und lebenslange Beziehung eingehen wollen und können.

Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist in der Regel  die standesamtliche Eheschließung. Die evangelische Trauung ist dann ein Gottesdienst mit Gebet, Liedern, Worten aus der Bibel, Predigt und dem Segen.

Vorbereitung

Im Vorfeld sollten Sie sich möglichst früh zur Terminabsprache mit Ihrem Pfarrer in Verbindung setzen. Gemeinsam verabreden Sie dann auch einen Termin für ein Traugespräch, in dem Sie alle Fragen zum Ablauf und der Gestaltung besprechen können. Gerne können Menschen aus dem Kreis Ihrer Verwandten und Freunde den Gottesdienst aktiv mitgestalten. Auch hierzu bekommen Sie dann Informationen und Anregungen.

Ökumenische Trauungen

Wenn ein Ehepartner zur evangelischen und der andere zur katholischen Kirche gehört, so besteht  auch die Möglichkeit eines gemeinsamen Gottesdienstes in einer der beiden Kirchen. Bitte bedenken Sie aber, das die Wahl der Kirche auch darüber entscheidet, ob Sie sich evangelisch (in einer evangelischen Kirche) oder katholisch (in einer katholischen Kirche) trauen lassen wollen, dann begleitet und mitgestaltet von einem Pfarrer/ einer Pfarrerin bzw. einem Priester der jeweils anderen Konfession. Hierzu nehmen Sie bitte möglichst früh mit beiden Kirchengemeinden Kontakt auf, um die nötigen Verabredungen zu treffen.

Können auch Paare kirchlich heiraten, wenn nur eine/einer evangelisch ist, die/der andere aber keiner christlichen Kirche angehört?

Auch diese Möglichkeit ist gegeben, wenn der nichtchristliche Partner dem Wunsch nach einer kirchlichen Handlung ausdrücklich offen und positiv gegenübersteht. Auch ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung zwischen einem evangelischen Christen und einem Nichtchristen wird die Verkündigung von Gottes Wort und Gebet enthalten. In Respekt vor der eigenen Entscheidung werden dem nichtchristlichen Partner keine Aussagen abverlangt, die eindeutig christliche Glaubensvoraussetzungen haben. Ob weitere Bestandteile der Trauung wie Ringwechsel, Handreichung mit Votum, Segnung oder Segensgebet mit Handauflegen ganz oder teilweise unterbleiben sowie weitere Einzelheiten sind auch hier im Traugespräch zu erörtern und zu klären.